Ein paar Worte vorab
Seit 19 Jahren berate ich meine Mandanten in der freien Wirtschaft in allen Rechtsgebieten, die für Unternehmen und Einzelpersonen aus dem Bereich der Kreativ-, Entertainment-, Medien- und Internetbranche von Bedeutung sind. Ebenfalls bin ich auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Im Laufe der Jahre sind weitere Rechtsgebiete hinzugekommen, deren Bearbeitung aus den wiederkehrenden Problemen und Fragestellungen meiner Mandanten entstanden sind.
Darüber hinaus erstelle ich individuelle Verträge und unterstütze mit Vorliebe neue Ideen und Unternehmensformen. Ich betreue bspw. “Start- Up- Unternehmen“ von dem ersten Konzept an bis zur endgültigen Umsetzung der Unternehmensidee inklusive aller anfallenden Vertrag- und Regelungswerke und in den Fragen bezüglich einer rechtssicheren Webseite.
Entsprechendes gilt für den “Relaunch“ einer Webseite: Ein Unternehmen möchte den Internetauftritt überarbeiten und ich werde beauftragt, alle Regelungswerke zu erstellen, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten und die Webseite hinsichtlich gesetzlicher Verstöße zu überprüfen. Vermehrt bearbeite ich in der alltäglichen Praxis auch Fragestellungen im Rahmen der sozialen Netzwerke und dem Onlinemarketingbereich sowie im Bereich des Datenschutzes.
Ich vertrete Sie ferner selbstverständlich vor Gericht. Neben meiner gerichtlichen Tätigkeit gehören konstruktive Streitschlichtungen im Wege eines gemeinsamen Gesprächs, die Erarbeitung des Konfliktpotenzials und der entsprechenden Lösungsvorschläge zu meinem Tätigkeitsbereich. Mandate werden gleichermaßen englischsprachig wahrgenommen. Übersetzungen können durch eine Übersetzerin rechtssicher in andere Sprachen gewährleistet werden, dies betrifft nicht nur die Übersetzung Englisch- Deutsch bzw. Deutsch- Englisch. Bitte sprechen Sie mich je nach Bedarf an, dann erhalten Sie nähere Informationen.
Ich verfüge über ein gutes Netzwerk, sodass andere von mir nicht wahrgenommene Rechtsgebiete und steuerrechtliche Fragen von Kollegen, mit denen ich zusammenarbeite, im selben Haus mitbearbeitet werden können.
Ich habe Ihnen die grundlegenden Informationen zu meiner Tätigkeit zusammengestellt. Das aufgeführte Beratungs- und Leistungsangebot kann nur im Überblick erfolgen. Teilweise überschneiden sich die Rechtsgebiete, oder die Bezeichnung eines Rechtsgebiets stellt einen Oberbegriff für andere Rechtsgebiete dar. Die einzelnen von mir dazu zusammengestellten Informationen zu den Rechtsgebieten können Sie über den Klick auf die Überschriften aufrufen.
Bei weitergehenden Fragen können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren oder ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Foto: Alexander Uhr
Vita:
- geboren: 07.03.1978 in Siegen
- Abitur: 1997
- Studium in Bonn
- Wohnhaft in Köln seit 1999
- erstes Staatsexamen im Jahr 2002 in Köln
- Referendariat in Duisburg
- zweites Staatsexamen im Jahr 2005 in Düsseldorf
- seit 2005 in Köln als selbständige Rechtsanwältin tätig
Als Jugendliche entdeckte ich unter unseren alten Büchern einen “Corpus Iuris Civilis“ aus dem Jahr 1853 und war beindruckt davon, dass es bereits ca. 500 n. Chr. Menschen gelungen war, ein umfassendes verbindliches Regelungswerk zu schaffen. Diese Sammlung des Römischen Rechts stellte über viele Jahrhunderte neben den lokalen Rechtsgrundsätzen die maßgebliche Rechtsquelle in Europa dar. In Deutschland galten die Grundsätze des Römischen Rechts zum Teil bis Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 01.Januar 1900.
Nach einem Gerichtspraktikum in der neunten Klasse stand für mich bereits fest, dass ich Juristin werden möchte. Die Faszination, Sachverhalte einer für die Allgemeinheit verbindlichen Vorschrift zuzuordnen und darüber zu diskutieren oder aus einem vorgegebenen Sachverhalt einen Vertrag zu erstellen, begleitet mich bis heute.
Manchmal bedaure ich es, dass die Diskussion einen negativen Beigeschmack besitzt, bedeutet sie doch im ursprünglichen Sinn ein “Hin- und Hergehen“ eines Gesprächs. Streiten kann meines Erachtens sehr konstruktiv sein. Dies bedingt auch die Notwendigkeit des Zuhörens. „Möge auch der andere Teil gehört werden“ ist daher ein für mich wichtiger Grundsatz, ohne, dass dies die Interessenwahrnehmung meiner Mandanten schmälert. Ich versuche neben der rechtlichen Beurteilung grundsätzlich in einen Sachverhalt “reinzuhören“, um die Motivationen und Befindlichkeiten der Parteien zu erfassen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass damit oftmals ein effizientes Ergebnis für den Mandanten erzielt werden kann.
Schon meine juristischen Ausbildungsstationen habe ich in Branchenunternehmen und bei Branchenanwälten der Medien- und Unterhaltungsindustrie absolviert und mich mit den von mir heute wahrgenommenen Rechtsgebieten beschäftigt, weil ich mich für kreativ tätige Menschen interessiere und darüber hinaus die rechtliche Ergründung und die Gestaltung neu wachsender Rechtsgebiete in der anwaltlichen Praxis mag.
Seit 2005 bin ich nun in der freien Wirtschaft als selbständige Anwältin tätig. Gerne stehe ich Ihnen nach terminlicher Absprache zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Ich bin gespannt auf Ihr rechtliches Problem oder Ihr Vorhaben.
Alle Rechtsgebiete sind hier im Einzelnen aufgeführt.
Bitte klicken Sie das entsprechende Thema an:
AGENTUREN & RECHT
Es gibt eine Vielzahl von Agenturen im Kreativbereich. Die zeitliche Belastung im Alltag der Agenturen ist oft sehr hoch. Hier ist es wichtig, dass die Agentur entsprechend gut in allen gesellschaftsrechtlichen/organisatorischen Belangen sowie in der Auftragsabwicklung Unterstützung findet, ohne, dass die Kreativität und der Umgang mit den Kunden darunter leidet.
Ich berate Sie gerne, beginnend von der Überlegung eines gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der Gesellschafter einer Agentur, der zeitsparenden, rechtssicheren Auftragsabwicklung inklusive aller vertraglichen Ausgestaltungen bis hin zu allen mit dem Alltag der Agentur im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Mögliche Rechtsformen von gemeinsamen Unternehmen (bspw. Bürogemeinschaft, GbR oder GmbH), vorzunehmende Anmeldungen
- Name des Unternehmens
- Erstellen einer rechtssicheren Agenturseite sowie Kundenseiten
- Arbeitsrechtliche Verträge (freie Mitarbeiter, Praktikanten, Angestellte)
- Die Auftragsabwicklung und die Erstellung bestimmter Muster für die vereinfachte Durchführung von Aufträgen (bspw. Kostenvoranschlag, Bestätigungsschreiben, Auftragserteilung, Fremdaufträge)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Agenturverträge/ Werkverträge/ Lizenzverträge
- Projektvertrag, Fotoauftrag, Filmauftrag, Fotomodellvertrag, Musikproduktionsauftrag
- Vereinbarung über Nutzungsrechte, Vergütungsmodelle
- Die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
ARBEITSRECHT
Ich nehme durch meine in Beschäftigungsverhältnissen stehenden Mandanten auch arbeitsrechtliche Mandate wahr und erstelle arbeitsrechtliche Verträge.
Insoweit stellt sich oft die Frage der Abgrenzung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter. Dies zieht sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Fragen nach sich.
Ich helfe Ihnen gerne. Im selben Haus können alle darüber hinausgehenden arbeitsrechtlichen sowie sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen von Kollegen bearbeitet werden.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Begriff des Arbeitnehmers in Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen/Scheinselbständigkeit
- Praktikanten/ Volontärsvertrag
- Ausbildungsverträge
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Der Arbeitnehmer als Urheber
- Begründung und Beendigung/ Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Wettbewerbsvereinbarungen/ nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Vertragsgestaltung (Mini- Jobs, unbefristete und befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, Geschäftsführervertrag)
- Outsourcing
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschutz
DATENSCHUTZRECHT
Ziel des Datenschutzrechts ist es, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des Einzelnen und seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits, sowie dem Informationsinteresse und -bedarf der Allgemeinheit andererseits, zu schaffen. Insbesondere soll das Telekommunikationsgeheimnis geschützt werden. Aufgrund der technischen Entwicklung wird der Datenschutz immer aktueller, wenngleich er auch oftmals vernachlässigt wird, insbesondere bei der Gestaltung von Webseiten. Daneben sind wirtschaftliche Felder mit Namen „Datenverkauf“ und die „Erstellung von Nutzerprofilen“ herangewachsen.
Wer darf jedoch von mir welche Daten speichern? Darf er sie weitergeben? Kann ich Datenangaben widerrufen? Was ist ein „opt in“? Ist ein „opt- out“ zulässig? Reicht es aus, wenn eine Datenschutzerklärung auf der Webseite abrufbar ist? Unter welchen Voraussetzungen muss eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt werden? Was versteht man unter “Ad- Targeting?“
Ich nehme Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ernst.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- IP- Adresse, Speicherung von Logfiles
- Nutzerprofile
- Bonitätsprüfungen, Scoring
- Datenschutzanforderungen an eine rechtssichere Webseite
- Datenschutz im Unternehmen
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Bundesdatenschutz
- Datenschutz bei Telemedien nach dem Telemediengesetz
- Datenschutz nach dem Telekommunikationsgesetz
- Wirksame Einwilligung nach datenschutzrechtlichen Maßgaben
- Von Nutzern erstellter Inhalt / Blogs und soziale Netzwerke
- Bewertungsportale
- Marketingmaßnahmen (bspw. E- Mail- Werbung/Direktmarketing, Spam)
- Ad- Targeting/Profilbildung
- Cookies
- Cloudcomputing
- Die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche
DESIGN- & MODERECHT
Wer sich auf dem Mode- und Designmarkt bewegt, sieht sich einer Vielzahl von Vorschriften und daher auch möglichen Gesetzesverstößen gegenüber. Es stellt sich die Frage des Schutzes von dem Produkt, was man künstlerisch geschaffen hat. Wie kann man Mode und Design schützen lassen? Wie wehrt man sich gegen Produktpiraterie? Insoweit spielen in diesem Rechtsgebiet andere näher von mir dargestellten Rechtsgebiete, wie das Marken- und Wettbewerbsrecht, sowie das Geschmacksmusterrecht und das Urheberrecht eine große Rolle. Ist das Produkt hergestellt und geschützt, stellen sich weitere Fragen, wie kennzeichne ich bspw. die Mode, in welcher Form darf ich werben? Wie richte ich eine Modemesse aus? Welche Verträge schließe ich, um rechtssicher zu handeln und zu vertreiben?
Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Mode und Ihr Design auf den Markt zu bringen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Schutz von Mode und Design
- Abwehr und Rechtsverfolgung bei Rechtsverletzungen
- Kennzeichenpflichten
- Werbung mit Mode und Design
- Verträge in der Mode- und Designwelt (bspw. Fotografenverträge, Modellverträge, Lizenzverträge)
- Der Handel mit Mode und Design: Vertrieb und Franchising
DOMAINRECHT
Im Rahmen des Internets ist eine vollkommen neue Form der Präsentation ermöglicht. Der Erwerb und Verkauf von Internetadressen ist eine Handelsware von hohem wirtschaftlichem Wert geworden. Beim Domainrecht gilt das Prioritätsprinzip, d.h.: Wer sich zuerst eintragen lässt, besitzt die Domain. Wie ist das aber im Verhältnis zu Namen und Kennzeichen, z.B. Marken? Ist die Domain überhaupt ein Kennzeichen? Was unternimmt man gegen einen sog. „Dispute- Eintrag?“ Was macht man, wenn jemand sich eine Domain „gegrabbt“ hat, welche Bestandteile Ihrer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung beinhaltet, und diese nur gegen eine horrende Summe an Sie „verkaufen“ will?
Ich helfe Ihnen mit Ihrer Domain oder verhelfe Ihnen gegenüber anderen Domaininhabern zum Recht.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Der Erwerb einer Domain im Hinblick auf mögliche Kollisionen mit Kennzeichen, Namen, Wettbewerbs- und Deliktsrecht
- Begründung von Kennzeichen durch die Benutzung einer Domain
- Schutz der Domain gegen andere Domains
- Ansprüche gegen den Domaininhaber
- Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
- Domainüberlassung, Domainübertragung
EBAY & RECHT
„Drei, zwei, eins … meins“ wenn eBay doch so einfach wäre! Hat man sich auf der Plattform nach dem Studium der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Grundsätzen von eBay registriert und den ersehnten Artikel ersteigert, beginnen oft die Probleme. Der ersehnte Artikel wird nicht verschickt, oder erreicht sein Ziel in beschädigtem Zustand. Der Verkäufer reagiert auf Nachfragen nicht oder behauptet, er habe den Artikel versandt. Was nun? Wer trägt die Gefahr des sog. “zufälligen Untergangs“? Konnte der Verkäufer sich von „jeglicher Garantie“, wie es oft in Verkäuferbedingungen steht, freizeichnen? Oder Sie erhalten eine kostenpflichtige Abmahnung, weil Sie angeblich den Verbraucher „falsch“ aufgeklärt haben? Sie möchten gerne selbst einen Shop eröffnen und wissen nicht, welche rechtlichen Grundlagen sie beachten müssen?
Ich berate Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit eBay.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Beratung von der Registrierung bis zur Abwicklung des Kaufvertrages
- Beratung Käufer, Verkäufer (gewerblich/privat), Verkaufsagenten, eBay-Shops
- Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Kaufabwicklung, Widerrufs-/Rückgaberecht, Unterrichtungs- und Informationspflichten, Gefahrtragung und Gewährleistungsrecht
- Irrtümer, Betrug und Käuferschutz
- Haftungsfragen bei Angeboten und Einträgen
- Verfassen und Abwehr von Abmahnungen
FILM- UND FERNSEHVERTRAGSRECHT
Ist eine Filmidee geschützt? Welche Rechte entstehen bei den beteiligten Filmschaffenden? Was bedeutet eigentlich „synch- fee“? Liegen die Filmherstellungsrechte von einem geschützten Musikwerk bei der GEMA, oder muss ich die Zustimmung des Urhebers einholen? Wie können die Rechte von beteiligten Filmschaffenden gesichert werden? Welche Rechte müssen im Rahmen der Auswertung von Filmwerken übertragen werden?
Ich berate alle Film- und Fernsehschaffenden von der Idee zu einem Filmwerk über alle Fragen der Produktion bis zu der Auswertung eines Filmwerkes auf einem Festival und hinsichtlich aller Lizenz- und Vertriebsfragen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Die Idee zu einem Drehbuch /Schutz einer Idee/ eines Drehbuchs
- Die Beachtung Rechte Dritter
- Die Rechtsstellung der einzelnen Beteiligten bei einem Filmwerk
- Die rechtliche Planung eines Filmprojektes
- Finanzierungsquellen/ Inanspruchnahme von Filmförderungen
- Filmarbeitsrecht/ Verträge mit Mitwirkenden (bspw. Regieverträge, Schauspieler- und Darstellerverträge, Kameramannvertrag)
- Versicherungen
- Rechteclearance
- Vertragsberatung, -erstellung, und -prüfung im Rahmen der Entwicklung, der Herstellung und Auswertung eines Filmwerks (z.B. Vorverträge, Stoffentwicklungsverträge, Drehbuchverträge, Motivnutzungsverträge, Filmmusikverträge, Verfilmungsverträge, Produktionsverträge, Koproduktionsverträge, Verträge in der Postproduktion, Kooperationen mit Sendeunternehmen, (allg.) Lizenzverträge, Festivalverträge, Verleih- und Vertriebsverträge, Fernsehlizenzverträge, DVD-und Videolizenzverträge )
- Productplacement
- Merchandising, Printmedien und Soundtrackauswertung
- Titel- und Markenschutz von Filmwerken
- Abwehr von Forderungen und Rechtsverteidigung bspw. bei rechtswidrig hergestellten oder veröffentlichten Filmwerken
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
Unter dem gewerblichen Rechtsschutz fallen zahlreiche Gesetze, die die Tätigkeiten von Gewerbetreibenden regeln und schützen.
Zu den von mir wahrgenommenen Rechtsgebieten gehören: das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht), das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht und das Kennzeichenrecht (insbesondere das Markenrecht).
Ich unterstütze Ihre Tätigkeit als Gewerbetreibender.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Die Entstehung und der mögliche Schutz von gewerblichen Rechten
- Gewerbliche Schutzrechte im Rechtsverkehr
- Abmahnungen/ Verteidigungen von Abmahnungen
- Einstweiliger Rechtsschutz/ Verfügungsverfahren
- Klageverfahren
- Vollstreckungsverfahren
- Vergleichsverhandlungen
HEILMITTELWERBERECHT
Heilmittel jedweder Art überschwemmen den Markt. Dieser Markt ist hart umkämpft, der Kunde steht der Fülle des Angebots gegenüber. Dabei geht es um das höchste Gut des Menschen: die Gesundheit. Was fällt alles unter das Heilmittelwerberecht? Welche Pflichtangaben sind einzuhalten? Wie darf ein Unternehmen werben? Gibt es besondere Regelungen im Teleshoppingbereich?
Mir ist Ihre Gesundheit viel wert.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Heilmittel nach dem Heilmittelwerberecht
- Pflichtangaben
- Produkt- und Anzeigenwerbung
- Vermeidung von irreführender Werbung, Werbebeschränkungen und Verbote
- Abmahnung und gerichtliches Verfahren
INKASSO/ FORDERUNGSMANAGEMENT
Sie haben ausstehende Forderungen, die Sie gerne beigetrieben haben wollen? Erfahrungsgemäß wird der Gläubiger, der den Druck auf den Schuldner erhöht, schneller bedient als derjenige, der Geduld und Verständnis zeigt. Eine letzte Mahnung unter einem anwaltlichen Briefkopf kann die Motivation des Schuldners zum Forderungsausgleich deutlich steigern. Für ein letztes anwaltliches Mahnschreiben benötige ich neben der Beauftragung lediglich Ihre Rechnung, ggf. die Mahnschreiben, sowie Grundinformationen über das dem Rechnungsbetrag zugrundeliegende Rechtsverhältnis. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann umgehend ein gerichtliches Mahnverfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels durchgeführt werden. Sollte dieses durch Widerspruch oder Einspruch in das normale gerichtliche Verfahren übergeleitet werden, vertrete ich Sie auch gerne vor Gericht.
Ich versuche alles, um Ihre Forderung beizutreiben.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Forderungsprüfung
- Adressenermittlung und Vollstreckungsauskunft
- Letztes anwaltliches Mahnschreiben
- Teilzahlungsvergleich/ Ratenzahlungsvereinbarung
- Durchführung des gerichtliches Mahnverfahrens
- Durchführung des Gerichtsverfahrens vor den ordentlichen Gerichten
- Anschließende Zwangsvollstreckung
INTERNETRECHT
Wie erfolgt die Vertragsschließung im Internet? Was versteht man unter „E-Commerce“? Was ist eine „elektronische Signatur“? Welchen Beweiswert hat eine E- Mail? Welches Recht gilt beim Downloadshopping, welche Dinge müssen der Verkäufer und der Käufer beachten? Wie erstelle ich eine rechtssichere Webseite? Welche Rechtsprechung gilt aktuell bei Abmahnungen im peer- to peer- Bereich? Wie wehre ich mich gegen Rechtsverletzungen im Internet?
Das Internet ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich nicht mehr wegzudenken. Damit verbunden sind viele Rechtsfragen, die auf Grundlage vieler gesetzlicher Bestimmungen und einer sich ständig weiter entwickelnden Rechtsprechung zu prüfen und zu beantworten sind.
Hierbei stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Da das “Internetrecht“ auch als Oberbegriff benutzt wird, informieren Sie sich bitte auch im Rahmen der anderen von mir dargestellten Rechtsgebiete.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Urheberrechtliche Verletzungshandlungen im Internet
- Wettbewerbsrecht und Kennzeichenrecht im Internet
- Verträge im Internet
- Die Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Grenzüberschreitende Verträge
- E- Commerce (Fernabsatz, Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr)
- Online- Marketing
- Versteigerungsplattformen/ eBay- Recht
- Datenschutz im Internet
- Haftungsfragen im Internet
- Jugendmedienschutz
- Telekommunikationsrecht
- Verlagsrecht im digitalen Zeitalter
- Domainnamenstreitigkeiten
- Rechtsverfolgungen im Internet, insbesondere das Aussprechen von Abmahnungen/ die Verteidigung von Abmahnungen
Hier finden Sie ein Portal mit einem gut aufbereiteten und informativen Filesharing-Ratgeber: http://www.abmahnung.org/filesharing/
JUGENDMEDIENSCHUTZ
Ein Jugendlicher hat sein verfassungsrechtlich gewährtes Recht auf eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung. Dem gegenüber haben die Eltern und der Staat einen Erziehungsauftrag. Streitpunkt sind daher nicht zuletzt die mittlerweile jedem Jugendlichen zugänglichen und stark genutzten Medien. Insbesondere das Internet und Smartphones erfreuen sich größter Beliebtheit und stillen die jugendliche Neugier und das Informationsinteresse. Doch wo sind die Grenzen des Jugendmedienschutzes? Wann liegt bspw. Pornographie in Abgrenzung zu Erotik vor? Können Medieninhalte überhaupt wirksam kontrolliert werden? Wann und von wem wird eine Indizierung vorgenommen?
Ich helfe Ihnen bei der Überprüfung und Gestaltung der Medieninhalte.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Internet, Mobilfunk, Online- Spiele
- Jugendschutzprogramme
Jugendmedienschutzvertrag (bspw. zulässige und unzulässige Angebote, Kennzeichnung: Entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigende Angebote, Berichterstattungsprivileg) - Haftungsfragen im Jugendmedienschutz
LIZENZRECHT/ LIZENZVERTRÄGE
Neben der Prüfung und der Gestaltung von Lizenzverträgen, die ich bereits in anderen Rechtsgebieten näher erläutert habe, biete ich Ihnen daneben rechtliche Beratung für Lizenzverträge an, die außerhalb der Unterhaltungsbranche geschlossen werden.
Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte in eine Lizenzkette zu integrieren, um diese damit bestmöglich auszuwerten.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Lizenzgeber, Lizenznehmer
- Lizenzagenturen
- Know- how- Lizenzverträge
- Franchiseverträge
- Patentlizenzverträge
MARKENRECHT
Sie möchten wissen, ob Sie eine Bezeichnung markenrechtlich schützen können? Wenn ja, für welche Markenklassen? Muss ich überhaupt eine Marke eintragen lassen, wenn ich diese jahrelang schon im Verkehr nutze? Kann ich einen Werbeslogan als Marke eintragen lassen? Wann liegt eigentlich eine „Verwechselungsgefahr“ vor? Was passiert, wenn ich meine Marke nicht benutze? Die Rechtsprechungen des BPatG, BGH und EuGH füllen die abstrakten Begrifflichkeiten des Markengesetzes mit Leben. Die Einbeziehung der Rechtsprechung in der Beurteilung markenrechtlicher Fragen ist daher unabdingbar.
Ich berate Sie von Beginn an in der Frage der Schutzfähigkeit und Schutzbedürftigkeit Ihrer Marke. Ich übernehme die Betreuung gegenüber dem nationalen und dem Europäischen Markenamt. Ich vertrete Sie, wenn Sie über Ihre Marke verfügen wollen, sowie bei berechtigten oder unberechtigten Abmahnungen im Rahmen der Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr. Weiterhin betreue ich Sie auch hinsichtlich des Schutzes von Gebrauchs- und Geschmacksmustern.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Schutzfähigkeit der Marke oder geschäftlichen Bezeichnung (Werktitel, Unternehmenskennzeichen, bekannte geschäftliche Bezeichnung)
- Eintragungsvoraussetzungen, Eintragungshindernisse einer Marke
- Betreuung von Eintragungsverfahren (national und international)
- Verwaltung von Marken
- Markenverfahren beim DPMA, OAMI/HABM
- Ansprüche gegen den Verletzer einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Löschungsverfahren
- Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des DPMA, OAMI/HABM
- Markenübertragung und Umschreibung (Kauf- und Übertragungsvertrag)
- Markenlizenzvertrag
- Vorrechtsvereinbarungen/ Abgrenzungsvereinbarungen
MEDIENRECHT & SPORT
Medien ohne Sport sind im heutigen Zeitalter nicht wegzudenken.
Rund um sportliche Veranstaltungen treten eine Vielzahl an Fragen auf, die gelöst werden müssen. Zuerst stellt sich die Frage, welche Rechte im Rahmen sportlicher Veranstaltungen betroffen sind. Danach, wie sportliche Veranstaltungen beworben werden können und wie darüber berichtet werden darf. Ferner spielt die Verwertung, also die Lizenzierung, eine tragende Rolle. Schließlich besteht ein Beratungsbedarf von Sportlern, die ähnlich wie Künstler ihren Namen, ihre Leistung und ihr Bild geschützt und bestmöglich vermarktet haben wollen.
Ich berate Sie gerne.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Rechte der Beteiligten von Sportveranstaltungen
- Berichterstattung im Hinblick auf rundfunkrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben
- Sponsoringverträge
- Vermarktung- und Lizenzierungsmodelle
- Beratung von/ Vertragserstellung für Sportler (bspw. Managementvertrag, Sponsoringvertrag, Werbevertrag)
MEDIENRECHT/ TELEMEDIENRECHT
„Medienrecht“ wird umgangssprachlich für alle Rechtsgebiete verwendet, die etwas „mit Medien zu tun haben.“ Es dient damit als Oberbegriff für viele einzelne Rechtsgebiete, die ich auch unter den Buttons näher ausgeführt habe. Bitte informieren Sie sich auch dort.
Im engeren Sinne umfasst Medienrecht jedoch die Regelungen für die Online- Dienste, insbesondere die Regelungen im Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag.
In der Praxis gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen rechtssicher zu definieren und unterscheiden zu können (bspw., die Haftung für „eigene“ und „fremde“ Inhalte oder die Übermittlung, die Vermittlung oder die Speicherung von Informationen).
Ich möchte Sie darin unterstützen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Der Rundfunkbegriff und Abgrenzungsfälle (bspw. Podcasts, Blogs, Live-Streaming)
- Die für Telemediendienste geltenden Bestimmungen (bspw. Datenschutz, Informationspflichten)
- Haftung der Telemedienanbieter nach dem TMG
- Gegendarstellungs- und Widerrufsanspruch gegenüber Telemedienanbietern
- Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegenüber Telemedienanbietern
MERCHANDISERECHT & MERCHANDISEVERTRÄGE
Im digitalen Zeitalter sind die Einnahmen über Datenträger oder Downloads und andere digitale Auswertungsformen rückläufig. Ursprünglich als Verkaufsförderung des betreffenden medialen Produktes angedacht, haben sich daher der Verkauf von Merchandisingprodukten und der Handel von Merchandisingrechten als wichtige finanzielle Faktoren etabliert. Sie wollen vielleicht einen Merchandisingshop eröffnen und benötigen Unterstützung hinsichtlich Ihres Shops und den Verträgen mit den Lizenzgebern? Viele Musiker können nur noch finanziell durch Auftrittsgagen und dem Verkauf von Merchandisingprodukten vor Ort überleben. Es gibt Filme, deren Erlöse im Rahmen der Merchandisingprodukte höher lagen als die Einspielergebnisse.
Unabhängig von den Merchandisingprodukten aus dem künstlerischen und filmischen Bereich, besteht aber auch für Unternehmen mittlerweile ein großes Interesse, den Namen und die zum Verkauf stehenden Produkte und angebotenen Dienstleistungen mit Merchandisingprodukten oder Promotionartikeln zu bewerben, um sich damit zu etablieren.
Wie vermarkte ich mich als Unternehmen oder als Künstler in der Unterhaltungsbranche effektiv? Wie kann ich Nebenrechte eines Filmes bestmöglich auswerten?
Ich bin Ihnen gerne in der Ausgestaltung von Lizenzverträgen behilflich, um den Verkauf zu fördern.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Mögliche Produkte bei der Verkaufsförderung/ Merchandisingprodukte
- Schutz von Merchandisingprodukten, Abwehr von Forderungen
- Die Merchandising- GbR
- Mögliche Kollisionen mit betroffenen Rechtsgebieten (Persönlichkeits- und Namensrecht, Recht am eigenen Bild, Marken- und Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht)
- Vertriebswege
- Vertragliche Ausgestaltung von Lizenzverträgen, die Merchandisingprodukte zum Inhalt haben.
MUSIKRECHT/ MUSIKVERTRAGSRECHT
Welche Rechte entstehen mit Musik? Warum unterscheiden wir überhaupt die Rechte an der Tonaufnahme und die Rechte des der Tonaufnahme zugrundeliegenden Werks? Wie schütze ich Musik? Wie darf ich Musik nutzen? Welche Verwertungsgesellschaften sind betroffen?
Die Musikindustrie kennt viele Branchenverträge, darüber hinaus gibt es viele Mischformen und Kooperationsverträge.
Ich helfe Ihnen gerne mit der vertraglichen Ausgestaltung und der Klärung aller Rechtsfragen in Verbindung mit Musik, damit Sie sich auf die Musik konzentrieren können.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte
- Die Übertragung von Nutzungsrechten
- Einschränkungen des Urheberrechts
- Namensschutz, Marken- bzw. Titelschutz, Wettbewerbsrecht
- Das eigene Label/ der eigene Musikverlag
- Verwertungsgesellschaften
- KSK
- Ausländersteuer
- Schutz/ Verteidigung von Rechten/ Rechtsverfolgung
Vertragsgestaltungen (beispielhafte Vertragstypen):
- GbR- Vertrag für eine Band/ Bandorganisation
- Proberaum- Mietvertrag
- Unterrichtsvertrag
- Optionsvertrag
- Studiovertrag/ Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studios
- Produzentenvertrag/ Producervertrag
- Künstlerquittung/ Vereinbarung mit Studiomusikern
- Abtretungserklärungen/ Zessionen
- Refundierungsvereinbarung
- Musiklizenzvertrag
- Musikvideoproduktionsvertrag
- Hörspielproduktionsvertrag
- Samplingvertrag
- Managementvertrag/ Artist Management Agreement
- Eckdatenvereinbarung/ Heads of Agreement
- Künstlervertrag/ Artist Agreement
- Bandübernahmevertrag// Tape-/ Master- License Agreement
- 360 Grad- Verträge
- Vertriebsvertrag (Digitalvertrieb, Physischer Vertrieb) / Distribution Agreement
- Musikverlagsvertrag (Titelverlagsvertrag, Autorenexklusivvertrag)/ Publishing Contract
- Co- Verlagsvertrag
- Subverlagsvertrag
- Editionsverträge
- Administrationsvereinbarung
- Komponistenvertrag/Kompositionsauftrag
- Werbelizenzvertrag/ Filmmusikvertrag/ Synchronisationsvertrag
- Senderechtsvereinbarung
- Merchandisevertrag
- Promotion-, Promotervertrag
- Konzert-/Gastspiel-/Engagement-/ Tourneevertrag
- Vermittlungs-/Agenturvertrag
- PA/Licht -, Miet- oder Leihvertrag
- Location- Nutzungsvertrag
PRESSERECHT/ DAS RECHT DER WORT- UND BILDBERICHTERSTATTUNG
Unter dem Presserecht wird im engeren Sinne die Verbreitung von Druckerzeugnissen verstanden. Unter den Pressebegriff fallen aber auch beispielsweise Hörbücher oder die CD- Rom. Unter welche Vorschriften fällt dagegen die elektronische Presse?
Die Schwierigkeit im Rahmen des Presserechts besteht darin, dass diverse Grundrechte betroffen sind. So stehen die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Informationsfreiheit gegenüber, mithin hat stets eine sorgfältige Güterabwägung dieser sensiblen Rechte zu erfolgen. Die Presse ist zur Einhaltung der publizistischen und journalistischen Sorgfalt verpflichtet, was ist jedoch genau darunter zu verstehen? Inwieweit ist die Presse privilegiert? Welche Haftungsfragen stellen sich im Alltagsbetrieb eines Presseunternehmens? Wie sieht ein ordnungsgemäßes Impressum für ein Presseerzeugnis aus? Wie sind Anzeigen zu gestalten?
Ich nehme Ihre Rechte als Betroffener wahr oder helfe Ihnen dabei, die presserechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Impressumpflicht
- Klärung der Rechtsfragen bei der Integration von Wort- und Bildmaterial
- Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen, Schmähkritik
- Pressespezifisches Vertragsrecht (bspw. Abonnements, Anzeigen, Verträge mit Mitarbeitern, Interviewten -Verträge, Fotografenverträge, Lizenzverträge aller Art)
- Informationsanspruch der Presse
- Das Gegendarstellungsverfahren
- Das Widerrufsverfahren
- Wortberichterstattung
- Bildberichterstattung/ die Wahrnehmung des Rechts am eigenen Bild/ Bilder von Dingen/ Bildnisschutz
- Abmahnung/ Unterlassungsanspruch
- Schadensersatzrecht
- Titelrechtsschutz
- Presse und Verlagsrecht
- Presse und Wettbewerbsrecht
- Presse und Internetrecht („elektronische Presse“)
- Presse und Strafrecht
RECHT FÜR FOTOGRAFEN/ BILDRECHTE
Die Rechtsfragen rund um die Fotografie sind im Zeitalter der digitalen Verbreitungsmöglichkeit immer aktueller geworden. Wie verhält es sich bspw. mit den Bildrechten bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken? Die unrechtmäßigen Verbreitungen von Fotografien werden durch Suchfunktionen leichter aufgefunden und haben meist kostenintensive Folgen. Wie berechnet man dann einen Schaden im Rahmen einer Lizenzanalogie?
Ich erörtere mit Ihnen Rechtsfragen der Herstellung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen, insbesondere in Bezug auf Personenfotos. Ich berate Sie im Fall rechtswidrig hergestellter oder veröffentlichter Fotos und wahre Ihr Recht am Bild. Ich betreue Sie ferner in allen Vertragsangelegenheiten zwischen Fotografen und Verwertern.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Fotos als urheberrechtlich geschützte Werke/Lichtbildwerk und Lichtbild
- Schrankenbestimmungen (z.B. unwesentliches Beiwerk)
- Fotografieverbote
- Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte des Urhebers/ das Recht am eigenen Bild
- Herstellung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen
- Rechtsfolgen rechtswidrig hergestellter oder veröffentlichter Fotos
- Bildhonorare
- Bildrechte in sozialen Netzwerken/ Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken
- Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen von Verträgen zwischen Fotografen und Verwertern (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, (honorarfreie) Modelverträge/ Honorarverträge, Motivverträge, Fotografenverträge, Illustrationsverträge, Verträge mit Bildagenturen)
- Ausschreibung eines Fotowettbewerbs
- Ausstellung/ Kauf und Verkauf von Fotografien
- Abwehr und Verteidigung von Bildrechten
RECHT FÜR GRAFIKER UND DESIGNER (GRAFIK-, WEB-, PRODUKTDESIGN)
Die Kreativität beherrschen Grafiker und Designer perfekt. Insbesondere das Internet wäre ohne die grafische Ideen und die Ausgestaltung farblos und nicht vorstellbar. Oft werden die vertraglichen und organisatorischen Dinge vernachlässigt, vieles geschieht auf Grundlage mündlicher Absprachen und funktioniert im Regelfall entsprechend gut, bis etwas Unerwartetes geschieht: Ein Auftrag läuft nicht ordnungsgemäß ab und die Fragen tauchen auf, bspw., wie ist ein Logo geschützt? Wie erwerbe ich Lizenzen für verwendete Inhalte? Welche Daten muss ich nach Auftragsbeendigung herausgeben? Kann ich die Nutzung des Inhalts untersagen, wenn ich meine Vergütung nicht erlangt habe?
Sie können sich auf den Kreativbereich konzentrieren, ich entlaste Sie bei den vertraglichen und organisatorischen Angelegenheiten.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Ideenschutz
- Der Schutz der grafischen Gestaltung und Umsetzung/Schöpfungshöhe und Urheberschutz
- Geschmacksmusterrecht/ Markenrecht/ Wettbewerbsrecht
- Die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten
- Die Verwendung fremder Inhalte
- Auftragsabwicklung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verträge (zB. (Web-)Designvertrag, Illustrationsvertrag, Lizenzvertrag, Briefing(vertrag), Werkverträge)
- Die Ausschreibung eines Designwettbewerbs
- Rechtssichere Webseite
- Haftung für Inhalte
- Werbung im Internet
- Abwehr und Geltendmachung von Forderungen
SOCIAL MEDIA & RECHT/ MARKETING IN DEN SOZIALEN NETZWERKEN
Welches Recht gilt in den sozialen Netzwerken? Wie darf ich werben? Wann und wie darf ich Inhalte einfügen? Kann ich Gewinnspiele veranstalten? Benötige ich ein Impressum? Welche Datenschutzbestimmungen gelten? Was sollte darin zu finden sein? Wie gehe ich gegen Beleidigungen vor?
Kaum ein Rechtsgebiet ist in den letzten Jahren so gewachsen wie das Recht in den sozialen Netzwerken. Die Internetpräsenz in sozialen Netzwerken rechtssicher zu gestalten und rechtliche Fragen im Rahmen der sozialen Netzwerke zu klären ist eine Herausforderung.
Ich helfe Ihnen gerne.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Die Erstellung eines rechtssicheren Accounts unter Beachtung der Nutzungsbedingungen
- Impressum und Datenschutzbestimmungen
- Das Einfügen/ Veröffentlichung von Texten, Bild- und Videomaterial sowie Musik
- Die Benutzung von Kennzeichen
- Die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen und Meinungen
- Die Einbindung von Social- Plugins
- Nutzergewinnung
- Marketing/Werbung in sozialen Netzwerken
- Gewinnspiele
- Bewertungsportale und Kommentierungen
- Lizenzierung von Inhalten
- Übertragung von Social- Media – Accounts
- Haftung in den sozialen Netzwerken
- Forderungsabwehr und Durchsetzung von Ansprüchen/ Haftungsfragen
SOFTWARERECHT / APPS & RECHT
In den letzten Jahren ist das Rechtsgebiet „Softwarerecht“ rasant herangewachsen, wenngleich es auch immer noch stiefmütterlich behandelt wird. Dabei ist Software aus dem privaten und beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Die vertraglichen Ausgestaltungen sind durch den Fortschritt des Internets mehr als notwendig geworden, man denke nur an Apps und die damit verbundenen Rechtsfragen.
Ich möchte Sie gerne in diesen Fragen unterstützen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Rechte und Schutz im Rahmen der Softwareentwicklung
- Rechte und Schutz von Apps (Schutz des Computerprogramms, Rechteclearing Rechte Dritter, Markenschutz)
- Softwareverträge (bspw. Softwarenutzungsverträge, Softwarekaufverträge, Softwarevertriebsverträge)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Nutzung von Software
START-UP- UNTERNEHMEN & RECHT / RELAUNCH VON WEBSEITEN
Besonders spannend ist es für mich, wenn ich ein sogenanntes „Start-up- Unternehmen“ betreuen darf: Ein Mandant kommt mit einer Idee und möchte diese gerne umsetzen. Meistens werden Waren oder Dienstleistungen angeboten. Da gilt es für mich von der Frage des Ideenschutzes, über die Gestaltung einer rechtssicheren Webseite mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Impressum und Nutzerbedingungen bis hin zu Begutachtung der Webseite beratend und gestaltend tätig zu werden. Beispielsweise sind auch Wettbewerbsvorschriften und Kennzeichenrechte zu beachten. Oft besteht darüber hinaus ein Bedarf des Mandanten an Verträgen mit Kooperationspartnern oder Vertriebspartnern sowie mit denjenigen, die Inhalte verschiedenster Art liefern. Schließlich stellen sich Fragen der Bewerbung der Waren oder Dienstleistungen, auch unter Einbindung der sozialen Netzwerke.
Ähnlicher Beratungsbedarf entsteht, wenn ein Unternehmen an mich herantritt, welches einen “Relaunch“ der Webseite rechtlich betreut haben möchte.
Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Idee umzusetzen und damit an den Markt und Online zu gehen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Ideen-, Konzept-, und Kennzeichenschutz
- Gestaltung einer rechtssicheren Webseite
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Impressum, Nutzungsbedingungen
- Werbe- und Marketingmaßnahmen
- Gewinnspiele
- Einbindung und Lizenzierung von Inhalten
- Kooperationsverträge
- Vertriebs- und Vermarktungsverträge
- Einbindung sozialer Netzwerke
TELEKOMMUNIKATIONSRECHT
Sie verstehen Ihre Telefonrechnung nicht? Sie waren im Ausland und haben eine überhöhte Telefonrechnung erhalten?
Das Telekommunikationsrecht regelt den „technischen Vorgang“, also die Übertragung, in Abgrenzung zu dem Telemediengesetz, welches sich der Betrachtung und Bewertung von Inhalten widmet. Seitdem die Deutsche Telekom mit dem Inkrafttreten des TKG ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt verloren hat, ist dieser Markt heiß umkämpft. Wettbewerbern muss jedoch diskriminierungsfrei der Zugang zum Markt gewährt werden. Wie finden diesbezügliche Regulierungen statt?
Ich erkläre Ihnen gerne Einzelheiten.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Anwendungsbereich, insbesondere bei gemischten Diensteangeboten
- Kundenschutzbestimmungen
- Datenschutz im TKG (Speicherung von Vorrats- und Verbindungsdaten, Auskunftsanspruch gegenüber Behörden)
- Die Überprüfung von Rechnungen und die Interessenvertretung nach außen
- Rechtmäßige/ rechtswidrige Dialer
- Marktregulierung
UNFALLREGULIERUNG
Sie sind in einen Unfall verwickelt?
In den meisten Fällen dürfte dies ein schockierendes Ereignis sein, dennoch müssen zeitnah verschiedene Angelegenheiten geregelt werden. Sie wissen nicht, welche Schadenspositionen Sie ersetzen müssen bzw. ersetzt bekommen?
Ich berate und unterstütze Sie gerne.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Kenntnis/Ermittlung des amtlichen Kennzeichens
- Unfallfragebogen/Unfallaufnahme
- Kontaktaufnahme mit den Versicherungen (Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung)
- Sachverständigenverfahren
- Schadensminderungspflicht
- Schadenspositionen (bspw. Fahrzeugschaden, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Anwaltskosten)
- Personenschäden
- Klageverfahren
URHEBERRECHT/ URHEBERVERTRAGSRECHT
Das Urheberrecht ist der Schutz des geistigen Eigentums und schützt zunächst den Urheber in seiner ideellen und materiellen Beziehung zu seinem Werk. Wesentliche Vorschriften finden sich im UrhG. Neben den verschiedenen Werkarten und deren Regelungen enthält das UrhG auch Bestimmungen über die Leistungsschutzrechte und verwandte Schutzrechte. Da ich im Rahmen meiner anwaltlichen Praxis viel mit Urheberrecht und Urhebervertragsrecht zu tun habe, finden sich viele nähere Informationen zu den von mir unter den Buttons dargestellten spezielleren Rechtsgebieten, bitte informieren Sie sich dort.
Ich möchte Ihnen helfen, Ihr Werk oder Ihre Leistung zu schützen und auszuwerten.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Die Urheberschaft am Werk
- Werkarten
- Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte
- Schranken des Urheberrechts
- Leistungsschutzrechte
- Schutzdauer von Rechten
- Verwertungsgesellschaften
- Abgrenzung von Urheberrecht zu anderen Rechtsgebieten
- Übertragbarkeit von Rechten
- Vertragsgestaltung
- Urheberrecht in Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen
VERANSTALTUNGSRECHT/ EVENTRECHT
Jeder besucht Veranstaltungen. Kaum einer macht sich jedoch eine Vorstellung, wie viele Rechtsverhältnisse unter den Beteiligten bestehen, um eine Veranstaltung durchzuführen. Oft werden Veranstaltungen nur auf Grundlage von Vertragsmustern, welche aus dem Internet herunter geladen oder Büchern entnommen wurden, veranstaltet. Vieles geschieht auch aufgrund mündlicher Absprachen, bis etwas Unerwartetes geschieht: bspw. kann man sich schon nicht einigen, ob ein verbindliches Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, der Künstler tritt nicht auf, ein Besucher wird verletzt, die Veranstaltung wird in eine andere Räumlichkeit verlegt, der Künstler erhält seine Gage nicht, oder es taucht ein unrechtmäßiger Mitschnitt eines Konzerts im Internet auf.
Ich möchte, dass Sie die Veranstaltungen durchführen, besuchen, an ihnen teilnehmen und sie genießen können. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wahrnehmung Ihrer Rechte kümmere ich mich gerne.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Veranstaltereigenschaft, Kooperationsverträge
- Beratung von Hallenbetreibern, Veranstaltern und Vermarktern, ausübenden Künstlern und Besuchern
- Haftungsfragen des Hallenbetreibers und Veranstalters
- Kartenvorverkauf/Ticketverkauf und Veranstaltungsbesuchervertrag
- Vertragsberatung, -gestaltung und -prüfung (bspw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietvertrag, Veranstaltungsvertrag, Agenturvertrag, Managementvertrag, Gastspielvertrag, Künstlervertrag, Konzert-/Aufführungsvertrag, DJ- Vertrag, Engagementvertrag, Tourneevertrag)
- Dozentenverträge
- Musiktheater und vertragliche Grundlagen/ Gastverträge darstellender Bühnenkünstler
- Versicherungsrecht
- Sponsoring
- Wildplakatierung
- Leistungsstörungen in Veranstaltungsverträgen, Haftungsrecht
- Ansprüche bei Leistungsstörungen
- Ansprüche bei marken- und namensrechtlichen Verletzungen
- Beratung und Ausgestaltung von Verträgen im Rahmen von Messen und Ausstellungen
VEREINSRECHT
Deutschland ist bekannt für ein vielfältiges Vereinsleben. Das Vereinsrecht befasst sich mit der Gründung und Organisation von Vereinen. Die Vereinigungsfreiheit ist im Grundgesetz geschützt. Die wesentlichen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ich helfe Ihnen in den rechtlichen Belangen, damit Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Die Wahl der richtigen Vereinsform
- Vereinsgründung
- Satzung und Vereinsregister
- Mitglieder, Vorstand, Mitgliederversammlung
- Vereinsname
- Der Verein als Arbeitgeber
- Öffentlichkeitsarbeit von dem Verein
- Sponsoren
- Haftungsfragen
- Vereinsauflösung
VERLAGSRECHT
Das Verlagsrecht hat die Beziehung des Urhebers zu seinem Werk zum Inhalt sowie die damit verbundenen Auswertungsmöglichkeiten. Üblicherweise werden einem Verlag urheberrechtliche Nutzungsrechte im Rahmen eines Verlagsvertrags eingeräumt. Im engeren Sinn meint das Verlagsrecht die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur und von Notenmaterial. Längst werden aber aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Werkformen Verlagsverträge über andere Verwertungsformen geschlossen. Die Digitalisierung von Werken hat zudem neue Problemkreise geschaffen, die einen Regelungsbedarf begründen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Das Werk und die erforderliche Gestaltungshöhe
- Die Rechte des Urhebers/Autoren
- Miturheberschaft und Auswertungsmöglichkeit
- Elektronische Publikation (bspw. Hörbücher, elektronische Pressespiegel, eBook)
- Schutzumfang und Schranken des Urheberrechts
- Der Urheber als Angestellter und freier Mitarbeiter
- Ansprüche und Durchsetzung von Rechten
- Verträge im Verlagsbereich (beispielhafte Vertragstypen):
- Optionsvertrag
- Musikverlagsvertrag (Titelverlagsvertrag, Autorenexklusivvertrag, Subverlagsvertrag, Co- Verlagsvertrag, Editionsvertrag, Adminstrationsvereinbarung)
- Buchverlagsvertrag/Autorenvertrag
- Bestellvertrag
- Fotografie-und Illustratorenvertrag
- Übersetzervertrag
- Sprechervertrag
- Herausgebervertrag
- Lizenzvertrag (allgemein)
WETTBEWERBSRECHT
Wann verhalte ich mich „unlauter“ auf dem Markt und verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht? Die Konkurrenz auf dem Markt ist hart. Es wird überall geworben. Aber wie darf ich werben? Wann ist Werbung irreführend? Daneben gibt es eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Nebenregelungen, wie beispielsweise das Fernabsatzgesetz, die Preisangabenverordnung und das Heilmittelwerbegesetz, welche es zu beachten gilt. Fehltritte auf dem Markt werden von den Mitbewerbern dementsprechend oft geahndet. Der Unterschied zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen Wettbewerbshandlungen ist marginal und oft nur anhand einer vergleichenden Kasuistik der Rechtsprechung zu beurteilen.
Ich betreue Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Wettbewerbshandlungen bis hin zum Schutz vor unlauter handelnden Mitbewerbern oder in der Abwehr von berechtigten oder unberechtigten Abmahnungen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Beratung von Marktteilnehmern
- Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen
- Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Abmahnung, Einigungsverfahren und gerichtliches Verfahren
- Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht ist das Recht der Privaten und wird daher oft auch als “Privatrecht“ bezeichnet. Darunter sind die rechtlichen Beziehungen und Regelungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten zu verstehen im Gegensatz zu dem grundsätzlichen Über- und Unterordnungsverhältnis im Strafrecht und Öffentlichen Recht. Der Gesetzgeber geht im Privatrecht von einer Gleichstellung aus, weil er grundsätzlich der Auffassung ist, dass es dem Einzelnen unbenommen sein muss, mit wem und worüber er Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen eingehen will. Dennoch gibt es eine Reihe von tatsächlichen Begebenheiten und formalen Regelungen, die diese Freiheit eingrenzen.
Oftmals werden Anwaltskosten gescheut und „Vertragsmuster“ benutzt. Es gibt aber keine rechtssicheren Vertragsmuster. Selbst wenn man auf Grundlage eines solchen Musters arbeitet, sollte dieses daher immer auf die individuelle Situation angepasst werden.
Gleiches gilt für die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich prüfe die Wirksamkeit von Einbeziehungsvereinbarungen. Ich berate Sie und gestalte Ihnen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine rechtliche Betreuung in diesem Bereich ist insbesondere deswegen wichtig, weil Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen.
Einen weiteren Schwerpunkt sehe ich in dem Erstellen von untypischen Individualverträgen (bspw. Kooperationsverträge).
Ich möchte Ihnen zur bestmöglichen Umsetzung des von Ihnen Gewollten im rechtlich zulässigen Rahmen verhelfen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Aufbereitung des Sachverhaltes und Einordnung in den Vertragstyp
- Bearbeitung aller zivilrechtlicher Fragen
- Verbraucherschutz
- Vertragsprüfungen und Vertragserstellungen
- Die Prüfung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Abwehr und Geltendmachung von Forderungen
- Inkasso und Forderungsmanagement
- Gerichtliche Vertretung/ gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
- Zwangsvollstreckung
ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Unter Zwangsvollstreckung versteht man die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen- notfalls unter Zuhilfenahme staatlicher Maßnahmen.
Sie haben einen Vollstreckungstitel und wollen nicht, dass Ihre Forderung nur auf dem Papier besteht? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Schuldner noch unter der zuletzt angegebenen Adresse wohnhaft ist oder ob dieser zahlungsfähig ist?
Ich unternehme mein Möglichstes, um Ihre Forderung durchzusetzen.
Das Beratungs- und Leistungsangebot meiner Kanzlei:
- Adressenermittlung und Vollstreckungsauskunft
- Prüfung der Vollstreckungstitel und der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
- Berechnung der aktuellen Forderungshöhe
Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Zwangsvollstreckungsauftrag in bewegliche Güter
- Abgabe der Vermögensauskunft
- Zwangsvollstreckung in einzelne zu pfändende Forderungen des Schuldners
- Zwangsvollstreckung in Immobilien
- Rechtmittel und Rechtsbehelfe im Rahmen der Zwangsvollstreckung
- Europäische Vollstreckungstitel
Datenschutzbestimmungen
Ich möchte, dass Sie wissen, wann ich welche Daten erhebe und inwieweit ich sie verwende. Die Verarbeitung und Nutzung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
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Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
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Allgemeine Datenschutzbestimmungen hinsichtlich der Einbindung und Hinweise auf meine beruflichen Netzwerke XING und Linkedin
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Linkedin hat seinen Firmensitz in Mountain View, CA 94043 USA hat, die Internetseite wird von der LinkedIn Ireland, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland betrieben („Linkedin“). Weitere Informationen über den Zweck und Umfang und die Verarbeitung der Datenerhebung sowie Informationen über die Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Linkedin: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy?_l=de_DE .
XING wird betrieben von der XING SE, Dammtorstraße 30, 20354 Hamburg, Deutschland („XING“) Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen und ergänzende Informationen können Sie auf dieser Internetseite abrufen: https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung .
Betroffenenrechte (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung und Einschränkung, Löschung, Widerrufsrecht, Datenübertragungsrecht, Ihr Recht bei automatisierten Entscheidungen, Widerspruchsrecht, Unterrichtungsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde).
Die DSGVO stärkt Ihre Rechte als Betroffener, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Ausübung Ihrer Rechte ist kostenlos.
Auskunftsrecht: Ich bin verpflichtet, Ihnen auf Antrag Auskunft zu erteilen über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch, soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, den Zweck und die Dauer der Speicherung, ggf. unter Nennung von Ihren Kriterien, Art. 15 DSGVO.
Berichtigungsrecht: Ihr Recht auf Berichtigung umfasst personenbezogene Daten, die nicht vollständig oder unrichtig bei uns erhoben bzw. verarbeitet werden, Art. 16 DSGVO.
Löschungsrecht: Sie besitzen ein Löschungsrecht, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr vorliegt, Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder Widerspruch erhoben haben und keine anderweitige gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung besteht, Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Ein Löschungsanspruch besteht nicht, wenn ich mich auf die Wahrnehmung meiner Rechtsansprüche berufen darf, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses, zur übertragenen Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des Rechts der Meinungsfreiheit.
Einschränkungsrecht: Ihr Recht auf Einschränkung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besitzen Sie gemäß Art 18 DSGVO, wenn Sie statt der Löschung die Einschränkung verlangen, Sie Ihre Daten für Ihre Rechtsansprüche benötigen oder Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten.
Widerrufsrecht: Sie können jederzeit Ihre einmal erteilte Einwilligungserklärung für die Zukunft widerrufen, Art. 7 Abs. 3 DSGVO.
Datenübermittlungsrecht: Ihnen steht das Recht auf Datenübertragbarkeit zu, Art. 20 DSGVO, dahingehend, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten. Ferner steht Ihnen das Recht zu, diese Daten ggf. einem Dritten zu übermitteln.
Ihr Recht bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling hat gemäß Art. 22 DSGVO den Inhalt, nicht einer Entscheidung auf Grundlage einer automatisierten Verarbeitung unterworfen zu sein, die Sie erheblich beeinträchtigt. Eine Ausnahme kann neben Ihrer Einwilligung dann bestehen, wenn eine Erforderlichkeit zu bejahen ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses, oder gesetzliche Vorschriften dies vorschreiben und gleichzeitig Maßnahmen Sie hinreichend schützen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, verstößt, haben Sie das Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Ortes des von Ihnen monierten Verstoßes, Ihres Arbeitsplatzes oder in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes. Weitergehende Rechtsbehelfe bleiben hiervon unberührt.
Gesondertes Widerspruchsrecht: Sie besitzen ein jederzeit auszuübendes Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten, Art. 21 DSGVO, wenn die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt. Dieses Recht haben Sie insbesondere, um Direktwerbung zu widersprechen.
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Soweit Sie Ihre Betroffenenrechte mir gegenüber ausgeübt haben, besitzen Sie ein Recht auf Unterrichtung dahingehend, dass ich allen Empfängern, denen ich Ihre personenbezogenen Daten offengelegt habe, die Ausübung Ihrer Betroffenenrechte mitteile, Art. 19 DSGVO.
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Geltung und Änderungen von Datenschutzbestimmungen
Ich behalte mir aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder der Weiterentwicklung der Website vor, die Datenschutzbestimmungen zu ändern. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können Sie jederzeit auf meiner Website einsehen und ausdrucken.
Köln, Kanzlei Wolff, 25. Mai 2018
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Website ist:
KANZLEI WOLFF
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ZULASSUNG UND ZUSTÄNDIGE RECHTSANWALTSKAMMER
Ich bin in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 24.08.2005 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln:
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BERUFSRECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die wesentlichen berufsrechtlichen Grundlagen meiner anwaltlichen Tätigkeit sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas habe ich darüber hinaus die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) zu beachten.
Weitere Informationen und die vorbenannten berufsrechtlichen Grundlagen finden Sie hier: http://www.brak.de/ unter dem Navigationspunkt “Anwälte“ und der Rubrik “Berufsrecht“.
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ich bin bei der HDI Versicherung AG, HDI- Platz 1 in 30659 Hannover, als Rechtsanwältin berufshaftpflichtversichert.
Räumliche Geltungsbereich:
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
MANDATIERUNG UND KOSTEN
Meine Beauftragung erfolgt durch Bevollmächtigung. Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder gemäß individueller Honorarvereinbarung, soweit diese gesetzlich zulässig ist. Gerne erteile ich Ihnen auf Anfrage weitere Auskunft.
NUTZUNGSRECHTE UND HAFTUNG
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